Informationen für Eltern
Vorstellungsgründe von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können z. B. sein:
Wenn Ihr Kind unter einem oder mehreren der o.g. Probleme leidet, wenden Sie sich gerne per E-Mail, über das Kontaktformular oder ab April 2025 telefonisch in meinen Sprechzeiten (Mo. + Mi. von 10:00 bis 10:50 Uhr) an mich. Termine für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde finden i.d.R. am Vormittag statt, da die Nachmittage für die Therapiepatienten reserviert sind. Bitte bringen evtl. vorliegende Vorbefunde mit. Im Erstgespräch planen wir bei Bedarf Termine für probatorische Sitzungen und Diagnostik. Im Anschluss erfolgt ein Auswertungstermin, in dem alle Befunde besprochen und bei Notwendigkeit einer Psychotherapie, ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse gestellt wird. Die Therapie findet in meiner Praxis ausschließlich in Form einer Einzeltherapie statt, die i.d.R. ein mal wöchentlich (50 Min.) stattfindet. Eltern/Bezugspersonen werden durchschnittlich jede 4. Sitzung mit einbezogen, um bestmögliche Therapieerfolge zu sichern.
Informationen für Jugendliche
Du leidest unter einem der o.g. Probleme? Das hast ein Gefühl von Dauerstress oder große Sorgen und fühlst dich gerade häufig unverstanden? In meiner Praxis unterstütze ich dich, deine Probleme zu bewältigen. Ab 15 Jahren kannst du dich direkt an mich wenden, dann bekommst du ein zeitnahes Terminangebot. Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Auskünfte über deine Behandlung gebe ich nur nach vorheriger Absprache oder schriftlicher Schweigepflichtentbindung. Oft ist es jedoch sinnvoll, die Familie mit in den Therapieprozess einzubeziehen. Nur so können deine Eltern erfahren, warum es dir nicht gut geht und dich entsprechend unterstützen.
Informationen für junge Erwachsene
Eine Therapie junger Erwachsener muss vor dem 21. Geburtstag beginnen. Bezugspersonen werden dann nur auf ausdrücklichen Wunsch in die Therapie einbezogen.
Abrechnung & Honorar
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten meiner psychotherapeutischen Tätigkeit werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Bitte denken Sie beim ersten Termin eines jeden Quartals an die Versichertenkarte. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen haben verschiedene Kostenübernahmeregeln. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Probatorik sowie Diagnostik und ggf. psychotherapeutische Behandlung übernommen werden. Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).
Selbstzahler
Es ist möglich die Kosten der Behandlung selber zu übernehmen.
Montag: 10:00 - 10:50 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 10:50 Uhr
Terminvereinbarungen sind ab sofort per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich!
Dipl. Soz. Päd. C. von Cysewski
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Telefon: 034651 - 360630
E-Mail: kjp.suedharz@posteo.de
Adresse: 1. OG in der Rosspassage, Hallesche Straße 69, Südharz/Gemeinde Roßla, 06536
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